Horst Wolf - Verhaltensorientierte Prävention
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Kinder als Fußgänger im Elementarbereich                                          

 „Wer ist eigentlich für die Verkehrserziehung Ihrer Kinder verantwortlich?“ Diese Frage richte ich zu Beginn einer Veranstaltung im Kindergarten immer an die Eltern. „Wir sind für die Verkehrserziehung unserer Kinder verantwortlich“, lautet fast immer die Antwort. Also wäre die Veranstaltung für mich eigentlich hier beendet. Aber so einfach ist das für die Polizei nicht, denn sonst würden wir keine Veranstaltungen im Kindergarten anbieten. Denn da die Eltern in erster Linie für die Sicherheit ihrer Kinder verantwortlich sind, müssen sie motiviert und befähigt werden, ihren Nachwuchs systematisch an die Verkehrswirklichkeit heranzuführen. Die Aufgabe im Kindergarten ist für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei ein weites Feld und wichtiges Aufgabengebiet, da im z. B. im Jahr 2007 in Deutschland 111Kinder unter 15 Jahren getötet und 33.772 verletzt wurden. Verkehrsunfälle zu verhindern oder zumindest zu reduzieren ist eine der wichtigsten und vornehmsten Aufgaben der Polizei.
 

Eine Erfolg versprechende Präventionsarbeit beginnt im Kindergarten und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Kindergarten und Elternhaus. Das Vorbildverhalten der Erwachsenen ist hier von besonderer Bedeutung, denn Kinder lernen vornehmlich durch Beobachtung, und die Erwachsenen sind nun mal ihre Vorbilder. Entwicklungsbedingt sind Kindergartenkinder (die Altersgruppe von drei bis sechs Jahren) im Straßenverkehr weniger leistungsfähig als Erwachsene. Die Defizite ergeben sich durch ihre geringere Körpergröße, durch ihren kleineren Blickwinkel, der die Wahrnehmung von Gefahren im peripheren Sichtfeld einschränkt und durch die reduzierte Fähigkeit, Risiken einzuschätzen; diese entwickelt sich erst richtig mit zunehmendem Lebensalter. Was die Polizei im Kindergarten anbieten und leisten kann, ist auch hier nicht abschließend aufgeführt. Personalressourcen sowie das Unfalllagebild, also die Verkehrsunfallstatistik der Stadt oder des Kreises, geben ganz bestimmte Rahmenbedingungen vor. 

1. Informationsveranstaltung für die Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten
Diese Kontaktpersonen der Kinder müssen als Kooperationspartner und Multiplikatoren gewonnen werden und das Verkehrssicherheits-/Verkehrserziehungsprogramm der Polizei kennen. Schon hier müssen sie darauf hingewiesen werden, dass ein Mitwirken des Personals unerlässlich ist. Das Mitwirken erfolgt dann in Form einer Vorbereitung, Mitarbeit am Veranstaltungstag und einer Nachbereitung. Ihnen muss auch vermittelt werden, dass nicht bei jeder Art von Verkehrserziehung immer ein Polizeibeamter anwesend sein muss.
 

2. Gruppengespräch mit allen Kindern des Kindergartens
Das Gruppengespräch oder die Gesprächsrunde wird mit allen Kindern des Kindergartens durchgeführt. Hier stellt sich der Verkehrssicherheitsberater oder der Bezirksbeamte den Kindern vor.

3. Verkehrspuppenspiel
Eine besonders geeignete Vermittlungsmethode im Vorschulalter ist das Spiel mit Puppen. Hier ist die Aufführung der Verkehrspuppenbühne mit Sicherheit der „Türöffner“ schlechthin. Von einer reinen Unterhaltungsveranstaltung zu einem fundierten pädagogischen Mittel hat sich das Verkehrspuppenspiel Jahr für Jahr weiterentwickelt. Erzieherinnen und Erzieher sollen zumindest in die Vor- und Nachbereitungsphase eines Puppenstückes eingebunden werden. Mit dem Medium Puppe werden die Kinder auf der emotionalen Ebene mit den Lerninhalten erreicht. Sie können über die Puppe Situationen stellvertretend erleben und durch dieses Beobachtungslernen Rückschlüsse auf das eigene Verhalten ziehen. Ein Puppenspiel sollte nicht zu lang sein und bedarf auch keiner monumentalen Bühne mit aufwändiger Technik. Es sollten auch nicht mehr als ein bis zwei Lerninhalte an die Zielgruppe transportiert werden.

4. Erwachseneninformationen
Durch diese Information in Form eines Vortrages sollen die Eltern erfahren, dass Verkehrsunfallprävention ein wesentlicher Bestandteil der Gesamterziehung ist. Das Hauptthema sollte "Kinder als Fußgänger" sein. Die Themen "Kinder als Radfahrer", "Kinder als Mitfahrer", "Kinder als Benutzer des ÖPNV" sollten nur am Rande oder gar nicht behandelt werden. Es können leider nicht immer alle Themen als Einzeltschwerpunkt angeboten und besprochen werden, denn dies würde die Jahresplanung des Kindergartens oft nicht erlauben. Die Unfallstatistik oder aber auch ein aktueller Verkehrsunfall mit einem Vorschulkind können bei der Themenauswahl mitunter berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Veranstaltungen werden nachfolgende Fragen und Fakten gestellt bzw. behandelt:
Folgende Fragen werden grundsätzlich behandelt:
- Warum verunglücken Kinder im Straßenverkehr?
- Wird bei der Wohn- und Straßenplanung auch an die Kinder gedacht?
- Rechnet der Autofahrer immer und überall mit Kindern?
- Sind die Kinder den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen?
- Wie erleben die Kinder die Welt des Straßenverkehrs?

Allgemeine Informationen:
- Wie ist die Kraftfahrzeugdichte in unserer Stadt?
- Wie viele Kinder sind im letzten Jahr verunglückt?
- Wie stehen wir im nationalen/internationalen Vergleich da?
- Verunglücken die Kinder im nahen Wohnbereich?
- Was sind die Fehlverhalten oder die Hauptunfallursachen?
- Kennen alle Autofahrer den § 3 Abs. 2a der StVO?
- Wie verhält sich Ihr Kind im Straßenverkehr?
- Wohnen Sie in einer reinen Anlieger-, Wohn-, oder Hauptstraße?

Der Entwicklungsstand der Kinder:
- Sie sehen weniger durch ihre Körpergröße.
- Der Blickwinkel (Wahrnehmung) ist kleiner als bei einem Erwachsenen.
- Sie haben einen starken Bewegungsdrang.
- Sie können eine begonnene Bewegung nicht abrupt unterbrechen.
- Beim Laufen können sie nicht nach rechts und links sehen.
- Sie reagieren spontan und überraschend.
- Sie überschätzen ihr Können und ihre Kräfte.
- Kinder können keine Geschwindigkeiten einschätzen.
- Sie können schlecht die Richtung bestimmen, aus der ein Geräusch kommt.
- Angehörige dieser Altersgruppe haben keinen Sinn für Gefahren.
- Sie können ihre Aufmerksamkeit nicht teilen.
- Kinder sind entwicklungsbedingt noch nicht in der Lage, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Spielraumgrenzen
- Welche Spielmöglichkeiten gibt es?
- Welche Gefahrenpunkte gibt es?

Übungen mit dem Kind
- Verkehrserziehung auf allen Wegen nutzen.
- Auf helle und möglichst retroreflektierende Oberbekleidung achten.
- Kinder möglichst nicht allein am Straßenverkehr teilnehmen lassen.

5. Fußgängertraining in der Verkehrswirklichkeit
Der theoretische Teil dient sicherlich als Grundlage für eine gute Verkehrserziehung, praktische Verkehrserziehung im Schonraum oder in der Verkehrswirklichkeit ist noch um ein Vielfaches wertvoller. Diese Übungen sollen mit den „Schulanfängern“ und deren Bezugspersonen durchgeführt werden. Die hier genannten Trainingseinheiten können natürlich nicht in einer Unterrichtseinheit von zwei Stunden durchgeführt werden. Ob mit oder ohne Polizei werden hier schon mehrere Trainingstage geplant werden müssen. Der Einsatz von Bezirksbeamten, Eltern, Erzieherinnen und Erziehern ist hier eine wertvolle Unterstützung und muss auch im Interesse der Kinder eingefordert werden. Die immer wieder gehörte Forderung von Verkehrsexperten, mit Vorschulkindern nicht an ungesicherten Stellen zu üben, kann in der Praxis leider nicht immer umgesetzt werden. „Wo ist rechts und wo ist links?“, das ist nicht nur ein Problem der Kindergartenkinder, wie sicherlich der ein oder andere weiß. Bei den Übungen schauen wir deshalb zweimal zu jeder Seite, sprechen laut die Richtungen links und rechts an, und dann wird es irgendwann mit der Unterscheidung klappen. Alle nachfolgend aufgezeigten Übungen werden, im Gegensatz zu den später mit Schulkindern (8 – 9 Jahre) praktizierten, ohne jede Ablenkung durchgeführt. Die folgenden Informationen für den Vorschulbereich müssen den Eltern und den Kindern vermittelt und in gemeinsamen Trainingseinheiten umgesetzt werden.

Vorbereitung für das Fußgängertraining
- Der Unterschied zwischen Gehweg, Radweg und Fahrbahn muss erklärt und erkannt werden, und die Kinder müssen somit wissen, wo sie sich sicher aufhalten können.
- Der Bordstein oder die Gehwegkante sind die Grenze, an der man stehen bleibt.
- Der Gehweg wird auf der dem Verkehr abgewandten Seite (Häuserseite) benutzt.
- Bei der Gehwegbenutzung rechnet man an Ein- und Ausfahrten mit Fahrzeugen und damit, dass Rad oder Inline-Skater fahrende Kinder und sich auch auf dem Gehweg befinden.
- Gehwege sind für Kindergartenkinder als Roller- oder Radfahrer vorgeschrieben und sie müssen auf andere Personen (Fußgänger) Rücksicht nehmen.
- Sie dürfen in „Verkehrsberuhigten Bereichen“ und „Spielstraßen“ spielen.
- Den Kindern müssen alle Querungshilfen gezeigt, erklärt und danach von ihnen auch, als solche erkannt werden können.
- Vor dem Überqueren der Fahrbahn sollen die Kinder mindestens zweimal zu jeder Seite sehen.
- Sie sollen beschreiben, was sie sehen und somit wahrnehmen.
- Man sollte ihnen gegenüber nicht immer nur vom Auto sprechen, sondern die Fahrzeugarten genau bezeichnen. Denn sonst kann z. B. der Radfahrer schon einmal ignoriert werden.
- Es wird solange geübt, bis die Kinder das erlernte Verhalten an bekannten und unbekannten Örtlichkeiten sicher anwenden können. Hierbei dürfen sie aber nicht überfordert werden, denn durch die Wiederholungen an mehreren Übungstagen, wird sich der gewünschte Lernerfolg schon einstellen.
- Am Anfang nimmt man die Kinder an die Hand, und danach werden die Übungen ohne die helfende Hand, aber im Beisein eines Erwachsenen durchgeführt.
- Das Prinzip „Vom Leichten zum Schweren“ gilt auch für das Fußgängertraining.

Überqueren der Fahrbahn an gesicherter Stelle - Fußgängerampel
- Die Ampel wird den Kindern gezeigt und ihre Funktion erklärt.
- Vor dem Bordstein (der Gehwegkante) bleibt man stehen und hält genügend Abstand zur Fahrbahn oder zum Radweg.
- Man wartet auf das „Grünlicht“.
- Danach sichert sich das Kind vor dem Betreten der Fahrbahn in alle Richtungen ab und vergewissert sich, ob herannahende oder abbiegende Fahrzeuge tatsächlich anhalten.
- Die Kinder gehen innerhalb der Fußgängerfurt gerade und zügig über die Fahrbahn.
- Schaltet die Ampelanlage während der Fahrbahnquerung auf Rot (Gelb gibt es an der Fußgängerampel in NRW nur in Düsseldorf), kehrt man nicht um, sondern geht ruhig bis zur anderen Fahrbahnseite weiter.
- Wenn andere Fußgänger bei Rot die Fahrbahn überqueren, dürfen die Kinder sich nicht verleiten lassen, dies nachzumachen.

Überqueren der Fahrbahn an gesicherter Stelle - Fußgängerüberweg
- Der „Zebrastreifen“ wird anhand der Fahrbahnmarkierung und der Beschilderung als Querungshilfe gezeigt und erklärt.
- Den Fahrzeugführern wird durch Herantreten und Stehen bleiben vor dem Bordstein angezeigt, dass die Fahrbahn überquert werden soll. Zur Fahrbahn hält man dabei genügend Abstand. Der ausgestreckte Arm ist hier, wie auch bei anderen Überquerungen, schlicht überflüssig.
- Mehrfach schauen die Kinder auch hier zu beiden Seiten und nehmen bewusst mit den Fahrzeugführern Blickkontakt auf.
- Hier achten sie besonders auf überholende Fahrzeuge.
- Sie dürfen sich nicht auf die Handzeichen von Fahrzeugführern verlassen, sondern entscheiden selbst, ob die Fahrbahn frei ist.
- Der „Zebrastreifen“ wird zügig, aber ohne zu rennen, und zwar auf dem kürzesten Weg überquert.

Überqueren der Fahrbahn an gesicherter Stelle – Querungshilfe „Mittelinsel“
- Die Mittelinsel wird als Querungshilfe gezeigt und erkannt.
- Durch Herantreten an den Bordstein wird der Querungswunsch angezeigt.
- Die Kinder bleiben vor dem Bordstein stehen und halten genügend Abstand zur Fahrbahn oder zum Radweg.
- Die Fahrbahn wird nur dann überquert, wenn sich deutlich erkennbar von beiden Seiten kein Fahrzeug nähert.
- Die Kinder schauen auch hier mindestens zweimal zu jeder Seite, überqueren dann den ersten Teil der Fahrbahn und bleiben auf der Mittelinsel stehen.
- Beim Aufenthalt auf der Mittelinsel muss darauf geachtet werden, dass die Kinder nicht durch die Beschilderung oder sonstige Sichthindernisse verdeckt werden.
- Der zweite Teil der Fahrbahn wird dann zügig und auf direktem Weg überquert, wenn sich deutlich erkennbar von beiden Seiten kein Fahrzeug nähert.

Eine Beobachtung muss hier beschrieben werden: Stehen die Kinder auf der Mittelinsel, brauchen nur die Fahrzeuge beachtet werden, die jetzt in Gehrichtung von rechts kommen. Aber genau in dieser Situation sind die Kinder eindeutig überfordert, denn sie werden trotzdem stehen bleiben, auch wenn sich z. B. ein Fahrzeug von links nähert und sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren könnten. Diese Beurteilung ist für diese Altersgruppe einfach noch nicht möglich. Sie werden also immer nur dann die Fahrbahn überqueren oder von der Mitte aus weiter über die Straße laufen, wenn sich deutlich erkennbar von beiden Seiten kein Fahrzeug nähert.

Überqueren der Fahrbahn an ungesicherter Stelle
- Den Kindern muss der Unterschied zwischen einer gesicherten und ungesicherten Querungsmöglichkeit aufgezeigt werden.
- Für diese Übung sollte immer eine Örtlichkeit mit bestmöglicher Sicht gewählt werden.
- Am Anfang dieser und der folgenden Übung, sollten die Kinder zunächst an die Hand genommen werden.
- Vor dem Bordstein (Haltestein oder Gehwegkante) bleibt man stehen.
- Man schaut zweimal zu jeder Seite und achtet auf Fahrzeugbewegungen.
- Nähert sich erkennbar kein Fahrzeug, dann wird die Fahrbahn überquert.
- Man verlässt sich nicht auf Handzeichen von Fahrzeugführern, sondern entscheidet selbst, ob die Fahrbahn frei ist.
- Die Fahrbahn wird zügig, ohne zu rennen, auf dem kürzesten Weg überquert.

Überqueren der Fahrbahn an ungesicherter Stelle mit Sichthindernis
- Wenn möglich, sollte an einer solchen Stelle die Fahrbahn nicht überquert werden. Für Fahrzeugführer ist ein Kind zwischen geparkten Fahrzeugen nur schwer zu erkennen und kann deshalb schnell übersehen werden.
- Bewusst wird eine große Lücke zwischen den geparkten Fahrzeugen gewählt.
- Man schaut, ob in den abgestellten Fahrzeugen Personen sitzen, denn das Fahrzeug könnte jeden Moment losfahren.
- Befinden sich Personen im Fahrzeug, geht man nicht in die Lücke.
- Befinden sich keine Personen im Fahrzeug, gehen die Kinder bis zur Sichtlinie (Fahrzeugende) vor und stellen sich deutlich sichtbar in die Mitte der Lücke.
- Sie schauen zweimal zu jeder Seite und achten auf Fahrzeugbewegungen.
- Nähert sich erkennbar kein Fahrzeug, dann wird die Fahrbahn überquert.
- Man verlässt sich nicht auf Handzeichen von Fahrzeugführern, sondern entscheidet selbst, ob die Fahrbahn frei ist.
- Die Fahrbahn wird zügig, ohne zu rennen, auf dem kürzesten Weg überquert.

Fazit
- Beim Aufenthalt in der Verkehrswirklichkeit sollten die Kinder vor dem Überqueren der Fahrbahn immer eigenständig Querungshilfen suchen.
- Bei den Übungen kann die Fahrbahn mit dem Fahrzeugverkehr auch als ein Fluss beschrieben werden und die Querungshilfe als eine Brücke, über die man sicher an das andere „Ufer“ gelangt.
- Das erlernte Verhalten muss auch angewandt und auf unbekannte Orte sowie veränderte Situationen übertragen werden können.
- Kinder lernen durch Nachahmen und machen alles, also auch das falsche Verhalten, im Straßenverkehr nach.
- Wichtig ist, nach dem Üben zu loben, denn Kinder lernen durch Loben und hören Lob für ihr Leben gern!

Horst Wolf | info@wolf-horst.de