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Hinweise zur Durchführung von Seminaren


1. Inhaltliche Beschreibung

Das Seminar dient der Vertiefung des Studiums in dem von der Seminarleitung ausgewählten Bereich. Im Seminar sollen Studierende verstärkt zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit vertretenen Meinungen, aktiver Mitarbeit, Fragestellung und Diskussion sowie zum freien Vortrag angeregt werden. Das Seminar soll einen in sich geschlossenen Bereich behandeln und Praxisbezug zeigen. Fachpraxis und Studierende können Themen vorschlagen. Seminare können modul- und/oder fachbereichsübergreifend ausgerichtet werden.

2. Organisation der Seminare

Die Seminare finden in dem nach dem Modulverteilungsplan vorgesehenen Studienabschnitt statt. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die Seminarthemen (Unterthemen) an die/den jeweiligen Studierenden vor Beginn des Studienabschnittes, in dem das Seminar stattfindet, zu vergeben. Die Gesamtstundenzahl sowie die jeweils auf das Selbststudium bzw. die Präsenzveranstaltung entfallende Stundenzahl ergeben sich aus der Modulbeschreibung. Die Lehrenden übermitteln der Abteilungsverwaltung das jeweilige Seminarthema. Die Abteilungsverwaltung gibt die Seminarthemen, die Teilnehmerzahl und die Anmeldefrist bekannt. Die Lehrenden sollen vor Ablauf der Anmeldefrist über den Seminarinhalt informieren. Aushangtermine und Anmeldefristen müssen in den Abteilungen jeweils einheitlich festgelegt werden. Die Teilnehmerzahl beträgt i.d.R. 12 Studierende; die Teilnehmerzahl soll 16 Studierende nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen darf die Mindestteilnehmerzahl um bis zu 4 Teilnehmer auf 8 Teilnehmer reduziert werden. Die Studienortverwaltung gibt bis zum Abschluss des dem Seminar vorangehenden fachtheoretischen Studienabschnittes die konkrete Seminarzuteilung unter Angabe der Matrikelnummer bekannt. Die Seminarleitung setzt, unter Berücksichtigung der Lehrveranstaltungsplanung, den zeitlichen Ablauf des Seminars, den Zeitpunkt und das Verfahren zur Vergabe der Einzelthemen und die Abgabetermine für die Seminararbeit fest. Die Seminararbeiten sind spätestens am letzten Tag des fachtheoretischen Studienabschnittes, in dem das Seminar durchzuführen ist, abzugeben. Die Seminarleitung betreut die Studierenden bei der Anfertigung der Seminararbeiten.

3. Leistungsnachweis, Verantwortlichkeit und Bewertung

Bewertungsgrundlagen sind die schriftlich vorzulegende Seminararbeit, die Präsentation und die Mitarbeit. Für die Bewertung gelten die Noten und die Vorgaben der Studienordnung Bachelor sowie die allgemeinen Bewertungsgrundsätze. Zu Beginn des Seminars gibt die Seminarleitung methodische und didaktische Hinweise für die Seminararbeit. Die Bewertungskriterien der zu erbringenden Leistungen sowie deren Anteile an der Gesamtnote sind zu Beginn des Seminars mitzuteilen. Beim Studiengang Polizeivollzugsdienst gibt Teil B der StudO BA die Anteile der vorzulegenden Seminararbeit, der Präsentation und der Mitarbeit in der Gesamtbewertung der Seminarleistung vor. Die Prüfungsleistung wird mit „nicht ausreichend" (5,0) bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Als Rücktritt gilt insbesondere das Nichterscheinen oder die verfristete Abgabe einer schriftlichen Prüfungsleistung. Die Bewertung der Seminarleistung ist spätestens 6 Wochen nach Abschluss des Seminars durch die Seminarleitung per E-Mail an die Studierenden bekanntzugeben. Es ist ausschließlich die dienstliche E-Mail-Adresse der Studierenden zu verwenden. Zeitgleich sind die Noten der Studienortverwaltung zu übermitteln. Wird eine Seminararbeit mit „nicht ausreichend" (5,0) bewertet, unterrichtet die Seminarleitung zudem das Prüfungsamt. Die Bekanntgabe ist von der Seminarleitung zu dokumentieren. Die Seminarleitung gibt die schriftliche Arbeit samt Begründung nach der Notenbekanntgabe bei der örtlichen Verwaltung ab. Nur in Ausnahmefällen ist der Postversand- per Einschreiben- zu wählen. Die Seminararbeit kann von den Studierenden im nächsten fachtheoretischen Studienabschnitt bei der örtlichen Verwaltung abgeholt werden. Die Studierenden können von der Seminarleitung zudem einen Nachweis erhalten, welcher die Bezeichnung des Seminars, das Thema der Seminararbeit und die Gesamtnote ausweist. Eine Verwertung der Arbeit, z.B. Weitergabe oder Veröffentlichung, ist nur mit Zustimmung der Seminarleitung und der/des Studierenden zulässig. Bei Nichtbestehen des Seminars besteht – wie in allen Modulprüfungen im Bachelorstudiengang – eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit.

4. Ausgestaltung der Seminararbeit

Der Seminararbeit sind voranzustellen:

a) Deckblatt mit Thema des Seminars und der Seminararbeit, Name der Seminarleitung, Name, Vorname, Fachbereich, Kurs, Einstellungsjahrgang und Einstellungsbehörde der/des Studierenden

b) Inhaltsübersicht und anzufügen:

c) Literaturverzeichnis, ggf. Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis sowie Tabellenverzeichnis und Abbildungsverzeichnis,

d) Verzeichnis der benutzten sonstigen Hilfsmittel/Anlagen

e) Eigenständigkeitserklärung entsprechend der Vorlage. Der Umfang der Seminararbeit (Haupttext ohne Berücksichtigung von Deckblatt, Inhaltsübersicht, Literaturverzeichnis, Anlagen) richtet sich nach der Modulbeschreibung. Ist der Umfang der Seminararbeit nicht durch die Modulbeschreibung festgelegt, bestimmt sich dieser nach den Vorgaben der Seminarleitung. Er darf jedoch 20 Seiten nicht überschreiten.

Bei der Gestaltung sind überdies folgende Kriterien einzuhalten: Schriftgröße 12, Times New Roman, 1½-zeilig, ¼ Rand rechts, Fußnoten in Schriftgröße 8, Seitenzahlen einfügen. In der Regel soll sich das Literaturverzeichnis auf gedruckte Quellen (Bücher,

Kommentare, wissenschaftliche Zeitschriften etc.) beziehen. Internetquellen sind im Rahmen der Zitierbarkeit zulässig. Neben der schriftlichen Seminararbeit ist die Arbeit auf Verlangen der Seminarleitung auch in elektronischer Form (CD, E-Mail, etc.) einzureichen, um eine Plagiatskontrolle zu ermöglichen. Eine grundsätzliche elektronische Plagiatskontrolle ist nicht vorgesehen.

Horst Wolf | info@wolf-horst.de