Der Seminararbeit sind voranzustellen:
a) Deckblatt mit Thema des Seminars und der Seminararbeit, Name der Seminarleitung, Name, Vorname, Fachbereich, Kurs, Einstellungsjahrgang und Einstellungsbehörde der/des Studierenden
b) Inhaltsübersicht und anzufügen:
c) Literaturverzeichnis, ggf. Quellenverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis sowie Tabellenverzeichnis und Abbildungsverzeichnis,
d) Verzeichnis der benutzten sonstigen Hilfsmittel/Anlagen
e) Eigenständigkeitserklärung entsprechend der Vorlage. Der Umfang der Seminararbeit (Haupttext ohne Berücksichtigung von Deckblatt, Inhaltsübersicht, Literaturverzeichnis, Anlagen) richtet sich nach der Modulbeschreibung. Ist der Umfang der Seminararbeit nicht durch die Modulbeschreibung festgelegt, bestimmt sich dieser nach den Vorgaben der Seminarleitung. Er darf jedoch 20 Seiten nicht überschreiten.
Bei der Gestaltung sind überdies folgende Kriterien einzuhalten: Schriftgröße 12, Times New Roman, 1½-zeilig, ¼ Rand rechts, Fußnoten in Schriftgröße 8, Seitenzahlen einfügen. In der Regel soll sich das Literaturverzeichnis auf gedruckte Quellen (Bücher,
Kommentare, wissenschaftliche Zeitschriften etc.) beziehen. Internetquellen sind im Rahmen der Zitierbarkeit zulässig. Neben der schriftlichen Seminararbeit ist die Arbeit auf Verlangen der Seminarleitung auch in elektronischer Form (CD, E-Mail, etc.) einzureichen, um eine Plagiatskontrolle zu ermöglichen. Eine grundsätzliche elektronische Plagiatskontrolle ist nicht vorgesehen.