Horst Wolf - Verhaltensorientierte Prävention
Horst Wolf - Start
News
Aktuelle Themen
Aktuelle Vorträge
Vorträge - Angebote
Kriminalprävention
Verkehrsprävention
Pressearbeit
Verkehrserziehung
Jugendliche
Junge Erwachsene
Schockvideos
Crash Kurs NRW I
Crash Kurs NRW II
Crash Kurs NRW III
Erwachsene
Radfahrer
Motorradfahrer
Sonder- + Wegerechte
Senioren
Generation 65 +
Fußgänger
Radfahrer
Benutzer ÖPNV
Kraftfahrzeugführer
Kooperationspartner
Fazit
Präsentationsinfo
Seminar FHöV NRW
Recht
Marathonlaufen
Mountainbiken
Dieses Buch ...
Amazon.de
Meine Fotos
Impressum
Sitemap
Gästebuch
Umfrage
Kontakt
Musterseite
Musterseite Schrift

Ältere Menschen als Fußgänger

Fußgänger tragen keine Schutzkleidung wie zum Beispiel motorisierte Zweiradfahrer. Sie sind deshalb die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer. Die meisten Unfälle mit Fußgängern geschehen innerhalb der Stadt. Ein kleiner Umweg zu einer Überquerungshilfe (Ampel oder Zebrastreifen) bietet gerade für den Fußgänger ein Mehr an Sicherheit.

Hier einige zwar einfache, aber oft unbeachtete Ratschläge, um Unfälle zu vermeiden:

 

Kleidung

Gerade in der „dunklen Jahreszeit“ passieren sehr viele Unfälle mit Fußgängern, weil diese zu spät gesehen werden. Deshalb sollte helle und retroreflektierende Kleidung bei schlechten Sichtverhältnissen getragen werden. Denn der Autofahrer kann nur reagieren, wenn er den Fußgänger auch rechtzeitig sieht.

 

Gehweg benutzen

Der Gehweg sollte auf der dem Verkehr abgewandten Seite, also zur Häuserseite hin, benutzt werden. An Ein- und Ausfahrten ist besondere Vorsicht geboten, denn hier muss jederzeit mit Fahrzeugen gerechnet werden. Durch einen Blick in die Ausfahrt kann man sich entsprechend absichern. Gerechnet werden muss auch immer mit verbotswidrig fahrenden Radfahrern und Rollschuh- oder Rad fahrenden Kindern. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, sollte der linke Fahrbahnrand benutzt werden. Durch Kinder auf Fahrrädern fühlen sich Senioren besonders bedroht und fordern immer wieder ein striktes Verbot für alle Radfahrer auf dem Gehweg. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt allerdings Kindern ausdrücklich, den Gehweg zu benutzen:

„Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen“.

Diese Regelung ist bei sehr vielen Senioren unbekannt.

 

Gehen außerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Straßen ohne Gehwege außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Fußgänger auf der linken Fahrbahnseite gehen. Sie können dann entgegenkommende Fahrzeuge rechtzeitig sehen und ihnen notfalls ausweichen.

 

Überqueren der Fahrbahn an ungesicherten Stellen

Fußgänger sollten vor dem Bordstein grundsätzlich stehen bleiben und nach Möglichkeit nicht auf dem Radweg. Bei dichtem Verkehr sollte darüber hinaus an Kreuzungen und Einmündungen die Überquerungsabsicht durch ein Handzeichen verdeutlicht werden.

Nach links, rechts und wieder nach links sehen und solange warten, bis kein Fahrzeug mehr kommt oder die Fahrzeuglücke ausreichend groß ist. Wenn Fahrzeugführer anhalten und den wartenden Fußgänger über die Fahrbahn winken, ist stets darauf zu achten, ob sie nicht gerade überholt werden und dass auch der Gegenverkehr anhält; dann ist die Fahrbahn gerade und zügig zu überqueren. In der Fahrbahnmitte stehen zu bleiben, sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Sollten ältere Menschen sich unsicher fühlen, dann sollten sie andere Fußgänger um Hilfe bitten. Wenn möglich, sollte die Fahrbahn grundsätzlich dort überquert werden, wo keine Sichthindernisse sind.

 

Überquerung zwischen parkenden Autos

Bedingt durch die Parksituation in den Innenstädten muss der Fußgänger oft notgedrungen die Fahrbahn zwischen geparkten Fahrzeugen heraus tretend überqueren. Er muss dann zwischen den geparkten Fahrzeugen bis zur Sichtlinie gehen, das heißt, so weit, bis er freie Sicht hat und auch von den anderen Fahrzeugführern gesehen wird.

Senioren, die sich in dieser Situation verunsichert fühlen, wird (wie übrigens immer, wenn es sich ermöglichen lässt) dringend empfohlen, Überquerungshilfen zu nutzen, selbst wenn dafür ein Umweg in Kauf genommen werden muss.

 

Überquerungshilfen nutzen

Insbesondere ältere Menschen fühlen sich im Verkehr mehr und mehr überfordert und sie sollten, wie schon angesprochen, vorhandene Überquerungshilfen suchen und auch in der im folgenden noch einmal beschriebenen Weise nutzen:

 

- die Ampel

Der Fußgänger sollte am Gehwegrand stehen bleiben und den Radweg sowie den Phasenwechsel der Ampel genau beobachten. Grundsätzlich bei rotem Licht die Fahrbahn nicht betreten; sich also auch nicht von anderen Fußgängern mitziehen lassen. Erwachsene haben darüber hinaus auch eine Vorbildfunktion gegenüber Kindern.

Bei grünem Licht zu allen Seiten sehen und erst dann die Fahrbahn betreten. Liegt bei dem älteren Menschen eine Gehbehinderung vor, sollte er grundsätzlich nur bei der beginnenden Grünphase die Fahrbahn überqueren und dabei auf abbiegende Fahrzeuge achten und mit deren Fahrzeugführer Blickkontakt aufnehmen. Die Fahrbahn ist gerade und zügig zu überqueren. Wechselt die Ampel von Grün auf Rot, sollte man zügig weitergehen und nicht zurücklaufen.

 

- die Druckknopfampel

Sie dienen dem individuellen Bedarf der Fahrbahnüberquerung, an der der Fußgänger selbst aktiv werden muss. Lange Wartezeiten sollten hier für den Fußgänger vermieden werden, sonst wird die Fahrbahn sehr oft bei Rotlicht überquert. Wartezeiten von über 60 Sekunden werden schon als zu lang empfunden, und so wird die Fahrbahn dann einfach bei „Rot“ überquert. Eine zusätzliche akustische Hilfe auch oder besser gerade für Senioren sind die mit einem „Blindentonsignal“ ausgestatteten Ampeln für Fußgänger.

 

- der Zebrastreifen

Zunächst sollte der Fußgänger vor dem Bordstein stehen bleiben, nach links, rechts und wieder nach links sehen. Es kann sich zusätzlich – insbesondere bei Unsicherheit - durch ein Handzeichen bemerkbar machen, obwohl hier die Fahrzeugführer (außer Straßenbahnen) anhalten müssen. Nachdem Blickkontakt zum Fahrzeugführer aufgenommen worden ist, sollte die Fahrbahn trotzdem erst dann betreten werden, wenn das Fahrzeug tatsächlich anhält. Auch hier ist darauf zu achten, dass das haltende Fahrzeug nicht überholt wird und auch Fahrzeuge aus der Gegenrichtung anhalten. Danach ist die Fahrbahn gerade und zügig zu überqueren.

 

- die Mittelinsel

Bei Nebenstraßen mit breiter Fahrbahn ist die Anordnung einer Mittelinsel sehr hilfreich. Sie bietet eine kurze Fahrbahnüberquerung und einen Schutzraum innerhalb der Fahrbahn. Hier muss die Fahrbahn dann nicht direkt in ihrer vollen Breite überquert werden, was ganz besonders Senioren eine willkommene Hilfe bietet.

 

Regen und Dunkelheit

Besonders erschwert wird das Überqueren der Fahrbahn durch Regen und Dunkelheit. Entfernung und Geschwindigkeit des sich nähernden Fahrzeugs sind vor allem für ältere Menschen schwieriger einzuschätzen. Eine Kapuze, ein Hut, ein Kopftuch oder ein tief herabgezogener Regenschirm bedeuten eine zusätzliche Gefahr. Durch die Benutzung eines Regenschirms wird die Sicht des Fußgängers stark eingeschränkt. Ein Regenschirm mit durchsichtigem Material kann hier empfohlen werden.

Bei Dunkelheit ist der Fußgänger besonders gefährdet, denn der Autofahrer erkennt den Fußgänger erst richtig, wenn sich dieser im Scheinwerferkegel befindet.

Deshalb wird hier noch einmal auf die bereits eingangs erwähnte helle Kleidung, die gerade bei älteren, sich langsamer fortbewegenden Menschen sehr hilfreich sein kann, hingewiesen.

 

Hilfsmittel

Der „Rollator“ als Gehhilfe hat sich in den letzten Jahren stark durchgesetzt. Bei einer Gehbehinderung sollte deshalb ein derartiges Hilfsmittel benutzt werden, da es als fortwährende Stütze beim Gehen dient und darüber die Möglichkeit bietet, sich bei Ermüdung auf diesem sitzend auszuruhen. Eine zusätzliche Sicherheit gewähren Rollatoren, da sie mit feststellbaren Bremsen ausgestattet sind.

 

Projekte

Ein Fußgängertraining mit der Polizei in der Verkehrswirklichkeit, könnte als Ergänzung einer Vortragsveranstaltung durchgeführt werden.

Horst Wolf | info@wolf-horst.de