Horst Wolf - Verhaltensorientierte Prävention
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Radfahrausbildung und Radfahrprüfung im Primarbereich                                                                          

Radfahrausbildung und Radfahrprüfung werden nur im praktischen Teil von der Polizei durchgeführt, während die Theorie sowohl bei der Ausbildung wie auch der Prüfung eine Aufgabe der Schule ist. Deshalb wird hier auch nur auf den praktischen Teil der Verkehrssicherheitsarbeit eingegangen. Alle Verkehrsvorschriften und Übungen müssen also vorher im Schulunterricht besprochen worden sein. Verkehrserziehung ist fester Bestandteil des Lehrplans, kann aber auch fächerübergreifend vermittelt werden.

 

Verkehrsunfälle mit Kindern als Radfahrer

Statistik

Im Jahr 2008 wurden in Deutschland 102 Kinder unter 15 Jahren getötet und 31.553 verletztDie Altersgruppe der 10- bis 14-jährigen taucht in der Statistik übermäßig oft auf. Fast 50 Prozent von ihnen verunglücken mit dem Fahrrad, fast 80 Prozent von ihnen sind gleichzeitig Verkehrsunfallverursacher.

Die meisten  der dabei auftretenden Verletzungen können durch das Tragen eines Schutzhelmes beim Fahrradfahren vermieden werden.

 

Typische Unfallsituationen:

- Die Kinder fahren auf dem linken Radweg.

- Die Tür eines haltenden oder parkenden Autos wird plötzlich von innen geöffnet.

- Die Kinder geraten mit ihrem Fahrrad plötzlich auf die Fahrbahn.

- Autofahrer achten nicht auf Rad fahrende Kinder.

- Rad fahrende Kinder missachten die Vorfahrt Anderer.

Die meisten Verkehrsunfälle ereignen sich nachmittags beim Spielen, hängen also mit der Freizeitaktivität der Kinder zusammen.

 

Informationen für Eltern und Lehrer

Erfolg versprechende Präventionsarbeit erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Schule und Eltern. Kinder sind im Straßenverkehr höher gefährdet als Erwachsene, weil sie

- den Anforderungen des Straßenverkehrs nicht gewachsen sind.

- die Welt des Straßenverkehrs anders erleben.

- spontan und unberechenbar reagieren und handeln.

- vom Spieltrieb geleitet häufig unaufmerksam sein können.

- Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht immer richtig einschätzen.

- ein anderes und meist unterentwickeltes Gefahrenbewusstsein besitzen.

 

Entwicklungsstand der Kinder

Um sich sicher im Straßenverkehr bewegen zu können, benötigen Kinder eine Reihe von Fähigkeiten, die sich aber erst im Laufe der kindlichen Entwicklung ausbilden. Für die Bewältigung des Straßenverkehrs ist es wichtig, aufmerksam und konzentriert zu sein. Erst im Alter von dreizehn oder vierzehn Jahren ist die Aufmerksamkeits-/Konzentrationsfähigkeit bei den jungen Menschen voll ausgebildet.

 

Das Fahrrad

körper-/Kind gerecht

- Der Rahmen richtet sich nach der Größe des Kindes.

- Es weist einen genügend niedrigen Rahmen-Durchstieg für sicheres Auf-/Absteigen auf.

- Der Fußballen soll den Boden berühren, wenn das Kind auf dem Sattel sitzt.

- Das Fahrrad muss so eingestellt werden, dass eine entspannte, aufrechte Sitzhaltung eingenommen werden kann.

- Die Lenkerhöhe sollte deutlich über das Sattelniveau hinaus eingestellt werden.

- Es soll ein in der Höhe und Neigung verstellbarer Lenker vorhanden sein.

- Der Sattel ist in der Höhe und Neigung verstellbar.

- Die Bremshebel müssen für Kinderhände geschaffen sein und über einen Verstellmechanismus für die Reichweite des Hebels verfügen.

- Wichtig ist eine kindgerechte Schaltung, eine Naben- und keine Kettenschaltung.

- Die Lenkerbreite ist max. 10 cm breiter sein als die Schulterbreite.

- Am Fahrrad eine Rücktrittbremse vorhanden.

 

betriebssicher

Zu einem betriebssicheren Fahrrad gehören folgende Aspekte:

- Die Kette muss von einem geschlossenen Kettenschutz umgeben sein.

- Das Fahrrad hat eine breite Bereifung mit Profil.

- Es befinden sich eine Polsterung am Lenker und ein Prallschutz an den Enden der Lenkergriffe.

- Die Bremsen funktionieren gut und sind und einstellbar.

 

verkehrssicher

Das verkehrssichere Fahrrad zeichnet sich aus durch:

- einen nach vorn wirkender, dynamobetriebener Scheinwerfer mit weißem Licht.

- einen weißen Frontrückstrahler.

- eine Klingel am Lenker.

- zwei voneinander unabhängige Bremsen (z. B. Rücktritt- und Felgenbremsen)

- je zwei gelbe Speichenrückstrahler an Vorder- und Hinterrad oder Leuchtstreifen an den Reifen.

- gelbe Rückstrahler an beiden Seiten der Pedale.

- einen roten Rückstrahler.

- eine rote, dynamobetriebene Schlussleuchte.

- einen roten Großflächenrückstrahler.

Lampen, die mit Batterien oder mit Akkus betrieben werden, dürfen nicht als Ersatz für die dynamobetriebenen Lampen genutzt werden; sie sind nur als Zusatzausstattung geeignet und erlaubt.

 

Teilnahme am Straßenverkehr

Es gibt besondere Regeln, die für Rad fahrende Kinder im Straßenverkehr gelten. So sieht die Straßenverkehrsordnung vor: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen“.

 

Der Fahrradhelm

Radfahrer erleiden bei schweren Unfällen häufig auch Kopfverletzungen. Mit einem Fahrradhelm lässt sich etwa die Hälfte aller Schädelverletzungen vermeiden oder zumindest mildern. Passgenauigkeit, richtiger Sitz, Farbe und Design fördern die Bereitschaft, einen Helm zu tragen. Ein aufgesetzter Helm darf nicht wackeln, nicht in die Stirn, zur Seite oder in den Nacken rutschen. Bei der Wahl des Helmes muss auf Festigkeit und individuelle Einstellmöglichkeit geachtet werden. Auch wenn das Fahrrad und seine gesamten Anbauteile in einem einwandfreien und verkehrssicheren Zustand sind, sollten Kinder beim Rad fahren immer einen Helm tragen – selbst bei kurzen Strecken! Eltern sollten hierbei als Vorbild für ihren Nachwuchs dienen und mit gutem Beispiel voran gehen.

 

Schüler 2. bis 3. Schuljahr – Übungen im Schonraum

Der vom ADAC entwickelte Parcours mit dem Namen „Meister auf zwei Rädern“ sollte als Aufbaukurs im Rahmen der Radfahrausbildung genutzt werden. Der Parcours besteht aus den Stationen:

 

Start

Beim Anfahren müssen die Kinder über die linke Schulter nach hinten sehen.

 

Spurbrett

Hier müssen die Kinder mit ihrem Fahrrad über ein an den Seiten erhöhtes Brett fahren und dabei ihr Gleichgewicht halten.

 

Kreisel

Der Kreisel hat einen Durchmesser von acht Metern. In der Mitte steht ein Stativ, an dem eine Kette befestigt ist. Am Ende der Kette befindet sich ein Handgriff, welcher auf einem anderen Stativ abgelegt ist. Die Kinder müssen den Handgriff aufnehmen und eine Runde um das mittige Stativ fahren, wobei die Kette auf Spannung gehalten werden soll. Nach der Runde muss der Handgriff wieder auf dem Stativ abgelegt werden. Die Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Schüler diesen Test auf Anhieb bestehen. Mädchen sind hierbei meist erfolgreicher.

 

Achter

Diese Übung beschreibt eine Acht. Der große Kreis hat einen Innendurchmesser von fünf Metern und einen Außendurchmesser von 5,50 Metern. Der kleine Kreis hat die Abmessungen von 2,80 Metern Innendurchmesser und 3,30 Metern Außendurchmesser. Die Fahrspuren sind hierbei mit Holzklötzen gekennzeichnet. Die Acht muss einmal umfahren werden. Hier hat sich gezeigt, dass die Konzentration bei den Schülern extrem nachlässt, sobald ein Klotz fällt. Meist fallen dann weitere.

 

Schrägbrett

Das Schrägbrett ist ca. drei Meter lang und schräg zur Fahrtrichtung aufgestellt. Hier sollen die Schüler lernen, wie das Fahrrad auf dem Brett gehalten werden kann, ohne dass es die Straße berührt.

 

Spurwechsel

Nach dem Umsehen und dem Handzeichen erfolgt der Spurwechsel. Selbstaufrichtende Stangen werden in einem seitlichen Abstand von maximal einem Meter aufgestellt.

 

Slalom

Der Slalomparcours wird mit sieben „Lübecker Hüten“ aufgebaut. Die ersten beiden Zwischenräume haben einen Abstand von 3,50 Metern, die zweiten stehen drei Meter auseinander und die letzten beiden sind 2,50 Meter voneinander entfernt. Hier soll auch durch Gewichtsverlagerung gelenkt werden.

 

Bremstest

Hierzu wird eine Fläche mit vier „Lübecker Hüten“ abgesteckt, die in etwa so lang ist wie ein Fahrrad und etwas breiter als der Fahrradlenker. Die Kinder sollen hier lernen, wie sie beide Bremsen am Fahrrad richtig einsetzen. Das Hinterrad sollte bei diesem Test nicht aufsteigen. Für diesen Parcours werden pro Kind etwa zwei Minuten eingeplant.

 

Schüler 4. Schuljahr

Übungen in der Verkehrswirklichkeit - Linksabbiegen

Für die praktische Umsetzung der Radfahrausbildung und Radfahrprüfung kommt nun die Polizei zum Einsatz, nachdem die zuvor genannten Übungen im Schonraum sollten von den Lehrkräften der Schule durchgeführt worden sind. Zwei Schulstunden pro Halbjahr sollten mindestens für die Radfahrausbildung in jeder vierten Klasse zur Verfügung stehen. Allerdings ist die Polizei bei diesen Veranstaltungen nur „Gast“, das heißt, es ist keine polizeiliche, sondern weiterhin eine schulische Veranstaltung. Die Kinder sollten die Vorfahrtsregelung kennen (durch die Verkehrsregel „rechts vor links“; durch Verkehrszeichen; durch eine Lichtzeichenanlage oder durch einen Polizeibeamten).

Nach einem kurzen Theorieblock im Klassenraum findet eine Fahrradkontrolle auf dem Schulhof statt. Hierbei werden die Fahrräder auf ihre Verkehrssicherheit überprüft. Nicht verkehrssichere Fahrräder dürfen nicht an der Radfahrausbildung teilnehmen. Es gibt zwar keine gesetzliche Helmpflicht, allerdings gibt es sehr oft entsprechende Vorgaben der Schulleitung. Für die Schüler des vierten Schuljahres, ist der Fahrradhelm „noch“ eine Selbstverständlichkeit und gehört nach ihrer Meinung nun einmal zum Rad fahren dazu! Während der Ausbildung tragen die Kinder orangefarbene Warnwesten, um von anderen Verkehrsteilnehmern, besser gesehen zu werden.

Beim Linksabbiegen müssen die Kinder die so genannten „Acht Punkte“ beachten, die im Folgenden beschrieben sind:

1.         Der Schulterblick ist der erste der acht Punkte des Linksabbiegens, den die Schüler     beachten müssen. Zum leichteren Umschauen ist es möglich, den linken Arm vom Lenkrad zu lösen, so muss der Kopf nicht gegen die Schulter arbeiten. Voraussetzung dafür ist allerdings, die Kinder sind in der Lage, das Fahrrad weiter sicher geradeaus zu führen. Zum leichteren Anfahren am Startpunkt oder auch aus dem Verkehr heraus wird den Kindern das Anfahren mit einer positiven Pedalstellung erklärt. (Pedalstellung zwischen ein und drei Uhr).

2.         Das Handzeichen zum Abbiegen wird gegeben. Die Kinder sollen möglichst in der Lage sein, mit einer Hand am Lenker sicher vorwärtszufahren.

3.         Es folgt das richtige Einordnen und zwar zur Mitte der Fahrbahn hin. Die Kinder sollen mit einer Hand am Lenker an die Kreuzung heranfahren.

4.         Hier müssen die Kinder die gelernte Vorfahrtsregelung beachten und in der Regel anhalten. Das Anhalten selber sollte mit beiden Händen am Lenker erfolgen. Sobald das Kind dann wieder einen sicheren Stand hat, sollte der linke Arm als Abbiegezeichen ausgestreckt werden.

5.         Die Kinder müssen erkennen, dass dem Gegenverkehr der Vorrang eingeräumt werden muss. Sie dürfen erst, nachdem der Gegenverkehr an ihnen vorbeigefahren ist, zum Abbiegen ansetzen. Solange die Kinder noch weiter fest stehen, sollte der linke Arm, als Abbiegezeichen, ausgestreckt bleiben.

6.         Hier erfolgt der erneute Schulterblick. Die Kinder müssen sich davon überzeugen, dass kein sich von hinten näherndes Fahrzeug links an ihnen vorbeifahren möchte. Aus Gründen der Vereinfachung kann der linke Arm dann wieder lang am Körper hängen.

7.         Die Kinder sollen nun im großen Bogen abbiegen. Beim Anfahren sowie beim Abbiegen sollen beide Hände an den Lenker des Fahrrades genommen werden. Die Kinder müssen begreifen, dass es wichtig ist, in einem großen Bogen abzubiegen, da sie ansonsten mit dem Querverkehr kollidieren könnten.

8.         Hier könnten Fußgänger die Straße überqueren. Die Kinder müssen darauf achten, dass sie die Fußgänger rechtzeitig wahrnehmen, damit sie weder diese noch sich selbst gefährden. Bei zu spätem Erkennen der Fußgänger müssten sie entweder im Gegenverkehr stehen bleiben oder in einem zu kleinen Bogen abbiegen und kämen somit in den Querverkehr.

 

Das alleinige Wissen um diese acht Punkte sagt aber noch nichts über das tatsächliche Verhalten im Straßenverkehr aus. Trotz ihrer Kenntnis verhalten sich Kinder nicht zwangsläufig entsprechend. Hier ist es wichtig, Theorie und Praxis zu verbinden und das theoretische Wissen letztendlich auch dementsprechend umzusetzen. Kinder können dies nur im Verkehrsraum erlernen. Insbesondere Eltern sollten ihre Kinder bei dieser Ausbildung unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten das erlernte Verhaltensmuster kennen und auch vorleben. Sollten die acht Punkte nicht bekannt sein, so können die Kinder ihren Eltern diese und das damit verbundene Verhaltensmuster im Anschluss an die Unterrichtsstunde erklären, damit es dann gemeinsam geübt werden kann. Vorteilhaft ist natürlich, wenn die Eltern die Radfahrausbildung aktiv miterleben können, denn so haben sie die Möglichkeit, auf eventuelle Fehler zu achten und werden so quasi gleichzeitig zu Multiplikatoren ausgebildet.

 

Prüfung in der Verkehrswirklichkeit - Linksabbiegen

An zwei „Linksabbiegerstellen“ findet die Bewertung (Prüfung/Lernkontrolle) statt. Um an der hier beschriebenen praktischen Radfahrprüfung teilnehmen zu können, ist es notwendig, dass die Schüler auch über das notwendige theoretische Wissen verfügen. Dieses wird im Vorfeld der praktischen Radfahrprüfung durch den Lehrer mittels Fragebogen überprüft. Diese Praxis stellt eine theoretische Prüfung, vergleichbar der einer Führerscheinprüfung dar. Ohne diese bestanden zu haben, werden die Schüler nicht zur praktischen Prüfung zugelassen. Die Radfahrprüfung ist ebenfalls eine schulische Veranstaltung, für die zwei Unterrichtsstunden pro Schule eingeplant werden müssen. Daher ist eine straffe Organisation des Ablaufs der Veranstaltung notwendig.

 

Dieser sieht wie folgt aus: Die Lehrer schreiben die Namen der Schüler in die vorher ausgehändigten Prüf-/Kontrolllisten. Ferner haben die Lehrkräfte auch die Aufgabe, die Fahrräder der Schüler auf Verkehrssicherheit zu überprüfen. Weiterhin werden auch die Fahrradhelme auf die optimale Trageeinstellung kontrolliert. Ein verkehrssicheres Fahrrad bekommt eine Prüfplakette der Verkehrswacht, die den Lehrern vorher übergeben worden sind.

 

Die Schüler starten in einem Abstand von ca. zehn bis fünfzehn Sekunden. Die zurückzulegende Strecke variiert zwischen den einzelnen Schulen; in etwa beträgt sie aber zwischen 1,5 und zwei Kilometern.

 

Bei der Radfahrprüfung tragen die Kinder keine orangefarbenen Warnwesten mehr, sondern Startnummern, die die Polizeibeamten mitbringen, um jedes Kind der Prüfliste nach zuordnen zu können.

 

Die Prüfliste enthält verschiedene Verstöße, die unterschiedlich stark bewertet werden. Insgesamt dürfen die Schüler maximal 10 Fehlerpunkte im Laufe der praktischen Radfahrprüfung haben, bei 11 Fehlerpunkten gilt sie als nicht bestanden.

 

Die Prüfliste sieht für die nachfolgend aufgeführten Verstöße jeweils eine bestimmte Anzahl an Fehlerpunkten vor:

-     11 Fehlerpunkte bei einem Verstoß im Zusammenhang mit Vorfahrt, Rotlicht, Stoppschild

-     11 Fehlerpunkte bei Nichtbeachten des Gegenverkehrs

-     drei Fehlerpunkte bei zweimaligem Unterlassen, sich umzudrehen

-     drei Fehlerpunkte, wenn das Kind sich einmal nicht umgesehen hat

-     zwei Fehlerpunkte bei nicht gegebenen Handzeichen

-     zwei Fehlerpunkte bei unterlassenem Einordnen

-     zwei Fehlerpunkte bei Nichtbeachten des Vorranges der Fußgänger

-     bis zu fünf Fehlerpunkte für sonstige Verstöße.

 

Diese Prüflisten führen beide Polizeibeamten unabhängig voneinander und werten sie im Anschluss an die Prüfung aus. Die Ergebnisse des praktischen Teils der Radfahrprüfung werden den Lehrern mitgeteilt, die die Aufgabe haben, den Kindern die Ergebnisse im Klassenverband mitzuteilen.

 

Fazit

Anhand der Unfallstatistiken wird deutlich, wie wichtig eine Radfahrausbildung in der Primarstufe ist. Die Verkehrserziehung muss sich an den entwicklungspsychologischen Vorrausetzungen der Kinder orientieren und deshalb schwerpunktmäßig in der Verkehrswirklichkeit durchgeführt werden, denn nur so können die Regeln des Straßenverkehrs begriffen und richtig umgesetzt werden können.

Horst Wolf | info@wolf-horst.de